Der Referenzzinssatz sinkt auf 1,25%

Ab dem 2. September 2025 beträgt der offizielle hypothekarische Referenzzinssatz für Mietzinsberechnungen neu 1,25%, statt bisher 1,50%. Die Senkung erfolgte, weil der vierteljährlich erhobene durchschnittliche Hypothekarzins auf 1,37% gefallen ist – knapp unter der Schwelle von 1,38%, ab der kaufmännisch um 0,25% auf- oder abgerundet wird. Letztmals war dieser Satz im März 2025 auf 1,50% gesenkt worden – nach zwei Zinserhöhungen im Verlauf des Jahres 2023.

 

Warum ist die Senkung relevant für Mieter:innen?
  • Liegt der aktuell bezahlte Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,50 % oder höher, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Mietzinssenkung (~2,91%)
  • Wichtig: Die Vermietenden können jedoch Teuerungspauschalen (zum Beispiel 40% der allgemeinen Teuerung) oder Kostensteigerungen (wie Unterhalt, Betriebskosten, für Haushaltsabzüge) geltend machen – häufig Anerkennungspauschalen von rund 0,5% p.a.

 

Wie können Mieter:innen aktiv werden?
  • Mietzinsüberprüfung mit Rechner
    Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) bietet auf mieterverband.ch einen Mietzinsrechner an – hier lässt sich in wenigen Minuten ein Herabsetzungsbegehren ggf. generieren
  • Senkungsantrag stellen
    Schicke das Schreiben eingeschrieben, idealerweise so früh wie möglich nach Bekanntmachung. Die Reduktion tritt in Kraft zum nächsten Kündigungstermin (i.d.R. 3-Monatsfrist)
  • Fristen beachten
    Das Begehren muss vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen – wenn nicht, verschiebt sich die Senkung um ein weiteres Kündigungsintervall. Im Streitfall muss das Schreiben bei der Schlichtungsbehörde ggf. innerhalb von 30 Tagen eingereicht werden

 

Was sagen Verbände und Experten?
  • Der MV begrüsst die Entlastung, kritisiert aber zugleich, dass sie im Vergleich zur generellen Mietpreis-Explosion nur eine kleine Erleichterung darstellt. Studien zeigen: Viele Vermieter geben Zinssenkungen nicht automatisch weiter.
  • Laut SRF-Wirtschaftsredaktor Matthias Heim dürfte der Referenzzinssatz sein Tief bereits erreicht haben, da keine kurzfristige Rückkehr zu Negativzinsen absehbar ist. Sollte die Schweizerische Nationalbank die Leitzinsen auf aktuellem Niveau belassen, dürfte der Referenzzins in den kommenden Monaten oder Jahren auf 1,25% verbleiben.
  • Der Hauseigentümerverband hebt hervor: Die Senkung bedeutet einen Mietzinsrückgang um ca. 2,91%, doch Vermieter dürfen Ersatzkosten bis zur gesetzlich zulässigen Rendite geltend machen und müssen nicht reduzieren, wenn kein «übersetzter Ertrag» erzielt wird oder der Mietzins ortsüblich ist.

 

Fazit

Die Senkung des Referenzzinssatzes zum 2. September 2025 auf 1,25% ist für viele Wohnhaushalte in der Schweiz eine willkommene Entlastung. Wenn Ihr Mietzins auf 1,50% basiert, können Sie aktiv einen Mietzinsrückgang von ca. 3% geltend machen – sofern die Vermieter:innen diesen nicht durch zusätzliche Kosten rechtfertigen.

Der MV empfiehlt: Jetzt aktiv werden – Mietzins prüfen, Herabsetzungsantrag schreiben, Mietzinsrechner nutzen.

 

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